Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.11.1998 - 5 W 810/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Erledigung der Hauptsache aufgrund tatsächlicher Beseitigung eines Brennholzstapels; Berücksichtigung baurechtlicher Vorschriften für die Kostenfestsetzung; Gegenseitige Aufhebung der Verfahrenskosten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Holzstapellagerung auf Grundstücksgrenze durch Nachbarn - Unterlassungsansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 903 823 Abs. 2 § 1004
Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis - Brennholzstapel gelagert im Bauwich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Holzstapel von über 2 m Höhe und über 3 m Länge oder Breite muss Abstand zur nachbarlichen Grundstücksgrenze einhalten - Holzstapel dieser Größe mit Gebäude vergleichbar
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach - 2 O 216/08
- LG Bad Kreuznach, 21.10.1998 - 2 O 216/98
- OLG Koblenz, 30.11.1998 - 5 W 810/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1033
- MDR 1999, 737
- NZM 1999, 679
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbenennung nach dem Tod des leiblichen Vaters; Notwendigkeit der Ersetzung der Einwilligung des Verstorbenen; Anbringung eines Randvermerks nach Beibringen der Entscheidung des zuständigen Familiengerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal - 2 UR III 78/98
- LG Frankenthal, 03.12.1998 - 1 T 364/98
- OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99
Papierfundstellen
- FGPrax 1999, 106
- FamRZ 1999, 1372
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 18.09.1987 - BReg. 3 Z 27/87
Voraussetzungen; Umfang; Grenzen; Bindung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.03.1952 - IV ZB 11/52
Umfang und Wirkung des Umstellungsverfahrens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 05.09.2002 - 1Z BR 91/02
Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des verstorbenen Elternteils - …
Zur Wirksamkeit der Einbenennung nach § 1618 BGB ist eine die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzende Entscheidung des Familiengerichts nicht erforderlich, wenn der andere Elternteil verstorben ist.(Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Zweibrücken vom 5.2.1999 = FamRZ 1999, 1372).An dieser Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 5.2.1999 (FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) gehindert.
Er will von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (FamRZ 1999, 1372), die auf weitere Beschwerde ergangen ist, abweichen.
- OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach …
Denn die Antragsteller können damit erreichen, dass das Ersetzungserfordernis abschließend und für das personenstandsrechtliche Verfahren bindend geklärt wird (zu letzterem OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 = StAZ 1999, 241, 242).In der Sache ist der Senat mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Meinung, dass nach dem Ableben des leiblichen, nach der Scheidung der Eltern des Kindes nicht sorgeberechtigten Elternteils dessen Einwilligung zur Namenserteilung nicht zu ersetzen ist (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696, 697; AG Bremen StAZ 1999, 242, 243; AG Limburg StAZ 2000, 81;… FamRefK/Wax, § 1618 BGB Rz. 5 iVm. § 1617 a BGB Rz. 4; ebenso AG Kiel StAZ 2000, 21 f.; AG Lübeck StAZ 2000, 22, jeweils m. zust. Anm. Sachse StAZ 2000, 22 f.; aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 f. = StAZ 1999, 241, 242;… Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl. 2000, § 1618 Rz. 17 aE; nicht festgelegt hat sich das BayObLG FamRZ 2000, 252, 253 = StAZ 1999, 236, auch wenn es ausführt, die Rechtsfrage sei nunmehr durch die Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 obergerichtlich geklärt, da es für seine Entscheidung auf die zu klärende Rechtsfrage nicht ankam).
Letztlich sieht der Senat in der sehr viel weiter gehenden, weil in die Verwandtschaftsverhältnisse eingreifenden adoptionsrechtlichen Regelung seine Auffassung zur Namenserteilung bestätigt (aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1374 = StAZ 1999, 241, 242): Nach § 1747 Abs. 4 BGB ist die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande ist; hierunter fällt auch sein Versterben.
- BGH, 19.05.2004 - XII ZB 155/02
Zulässigkeit der Vorlage bei geplanter Abweichung der Rechtsprechung eines …
Es sieht sich daran durch den Beschluß des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 5. Februar 1999 (FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) gehindert.
- BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 67/04
Einbenennung eines Kindes bei verstorbenem anderen Elternteil
Zur Begründung hat es sich weitgehend auf die Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 5.2.1999 (FamRZ 1999, 1372) bezogen. - OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99
Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt …
(Abweichung zu PfOLG Zweibrücken, 3. ZS, Beschluß vom 5. Februar 1999, 3 W 11/99).Berechtigte Interessen könnten sich auch aus dem Namen selbst ergeben, etwa wenn dieser eine besondere Abstammung erkennen lasse (PfOLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Februar 1999, 3 W 11/99).
- OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
Betreuungsverfahren: Wirksamkeit einer durch einen geschäftsunfähigen Betroffenen …
Es kommt dabei nicht darauf an, ob er noch über einen "natürlichen Willen" verfügt (Abweichung vom Saarländischen OLG FGPrax 1999, 106). - OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00
Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten
Hiergegen hat der Beteiligte zu 4) sofortige Beschwerde eingelegt, mit der er insbesondere unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Zweibrücken vom 05. Februar 1999 (StAZ 1999, 241 = FamRZ 1999, 1372) die Rechtsauffassung vertritt, nach dem Tod eines Elternteils sei zur späteren Einbenennung des Kindes die Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht erforderlich. - OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes; …
Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236). - OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00
Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des …
Auf die gegenteilige, zum damaligen Zeitpunkt bereits veröffentlichte Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 05.02.1999 (StAZ 1999, 241 = FamRZ 1999, 1372 ) geht die Begründung nicht ein. - OLG Hamm, 21.01.2000 - 15 W 75/00
Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG - Beurkundungspflicht des …
Auf die gegenteilige, zum damaligen Zeitpunkt bereits veröffentlichte Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 05.02.1999 (StAZ 1999, 241 = FamRZ 1999, 1372) geht die Begründung nicht ein. - AG Blomberg, 27.05.2002 - 3 F 89/02
Namensänderung eines Kindes; Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten …
- OLG Karlsruhe, 28.08.2000 - 3 W 79/00
Verkehrsanwalt, Prozeßkostenhilfe, Beiordnung, Erstattungsfähigkeit
- OLG Koblenz, 29.03.2004 - 11 UF 208/04
Namenserteilung eines adoptierten Kindes
- AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99
- BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98
Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der …
- AG Kiel, 30.08.1999 - 50 F 374/99
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 3 VVG; § 7 AKB
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Falschangabe der Anzahl der erhaltenen Schlüssel beim Autokauf im "Zusatzfragebogen Kfz-Diebstahl"; Erörterung der ... - Kanzlei Prof. Schweizer
Aufklärungspflicht-Belehrung ohne drucktechnische Hervorhebung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 7 I Abs. 3; VVG § 6 Abs. 3
Belehrung über Leistungsfreiheit muß nicht unbedingt am Formularende erfolgen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Falsche Angaben über Autoschlüssel
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Falschangabe der Anzahl der erhaltenen Schlüssel beim Autokauf im "Zusatzfragebogen Kfz-Diebstahl"; Erörterung der ...
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
- BGH, 07.07.1999 - IV ZR 266/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 246
- VersR 1999, 1406
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
Den Kläger trifft zudem ein erhebliches - nicht widerlegtes - Verschulden; es handelt sich hier nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1984, 228, 229). - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
In einer Entscheidung vom 08.05.1967 (NJW 1967, 1756) spricht er von einem "äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis"; in der Entscheidung vom 20.12.1968 (NJW 1969, 607, 608) [BGH 20.12.1968 - IV ZR 510/68] ist von einer "klar und unmissverständlichen" Belehrung die Rede sowie von "einer nicht zu übersehenden Weise"; ähnlich heißt es in der Entscheidung vom 30.11.1977 (VersR 1978, 121, 122), die Belehrung müsse "klar und unmissverständlich" oder "deutlich" sein. - BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
In einer Entscheidung vom 08.05.1967 (NJW 1967, 1756) spricht er von einem "äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis"; in der Entscheidung vom 20.12.1968 (NJW 1969, 607, 608) [BGH 20.12.1968 - IV ZR 510/68] ist von einer "klar und unmissverständlichen" Belehrung die Rede sowie von "einer nicht zu übersehenden Weise"; ähnlich heißt es in der Entscheidung vom 30.11.1977 (VersR 1978, 121, 122), die Belehrung müsse "klar und unmissverständlich" oder "deutlich" sein.
- BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73
Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
Die Leistungsfreiheit der Beklagten tritt nach den Umständen ein, die die Rechtsprechung für derartige Fälle nachträglich - folgenloser - Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers entwickelt hat (BGH NJW 1973, 365; BGH VersR 1975, 752 = VVGE § 7 AKB Nr. 3). - BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
Die Leistungsfreiheit der Beklagten tritt nach den Umständen ein, die die Rechtsprechung für derartige Fälle nachträglich - folgenloser - Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers entwickelt hat (BGH NJW 1973, 365; BGH VersR 1975, 752 = VVGE § 7 AKB Nr. 3). - OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
Versicherungsverlust wegen Falschangaben
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
- Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand. - OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 138/97
Falschangabe bei einer Schadenanzeige zur Kraftfahrtversicherung; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
- Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand. - OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96
Anforderungen an die Belehrung über die Leistungsfreiheit des Versicherers auch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
- Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand. - BGH, 20.12.1968 - IV ZR 510/68
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
In einer Entscheidung vom 08.05.1967 (NJW 1967, 1756) spricht er von einem "äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis"; in der Entscheidung vom 20.12.1968 (NJW 1969, 607, 608) [BGH 20.12.1968 - IV ZR 510/68] ist von einer "klar und unmissverständlichen" Belehrung die Rede sowie von "einer nicht zu übersehenden Weise"; ähnlich heißt es in der Entscheidung vom 30.11.1977 (VersR 1978, 121, 122), die Belehrung müsse "klar und unmissverständlich" oder "deutlich" sein.
- OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07
Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko
Damit ist dem Erfordernis einer klaren und unmissverständlichen Belehrung Genüge getan (OLG Oldenburg, VersR 1999, 1406). - OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
Das OLG Oldenburg ist dem für den Fall gefolgt, in dem sich die Belehrung - wie hier - am Schluss der Schadensanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand, hat aber eine solche Belehrung am Anfang des Formulars in einem eigenständigen Absatz für ausreichend gehalten (VersR 1999, 1406). - OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 4 U 138/05
Wegfall des Versicherungsschutzes wegen falscher Angaben im Schadensformular zu …
Sie muss, in dem Fall, dass der Versicherungsnehmer das entsprechende Formular nicht selbst ausfüllt, sondern lediglich unterschreibt, so auffallend gestaltet sein, dass sie auch bei einem schnellen Überlesen auffällt (BGHZ 48, 7-11; NJW 69, 607; OLG Oldenburg NversZ 2000, 137).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 16.09.1998 - SA 15/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Uneinigkeit zweier Abteilungen eines Amtsgerichts über die Zuständigkeit; Voraussetzungen für eine Vorlage an ein höheres Gericht; Vorlageverfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Unterhaltsprozess
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
KindRG Art. 5 § 2 Abs. 1; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Verfahrensgang
- AG Bayreuth - 3 F 519/98
- OLG Bamberg, 16.09.1998 - SA 15/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1213